Der Paritätische Kreis Coesfeld

Navigation

Selbsthilfefreundliches Krankenhaus

Das Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen verleiht die Auszeichnung „Selbsthilfefreundlichkeit“ an Gesundheitseinrichtungen. Voraussetzung dafür ist, dass die Einrichtung die festgelegten Qualitätskriterien „Selbsthilfefreundlichkeit“ erfolgreich umgesetzt haben.

Ein „selbsthilfefreundliches“ Krankenhaus setzt sich aktiv für die Selbsthilfe ein und pflegt eine enge Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und der Selbsthilfekontaktstelle. Diese partnerschaftliche Verbindung erweitert die ärztliche und pflegerische Behandlung durch den Einbezug des Erfahrungswissens der Selbsthilfe und fördert den Austausch zwischen Patienten, Angehörigen und Selbsthilfegruppen. Selbsthilfegruppen, die mit dem Krankenhaus kooperieren, werden dabei aktiv in ihrer Arbeit unterstützt.

Enge Zusammenarbeit mit dem Lukas-Krankenhaus

Das Evangelische Lukas-Krankenhaus Gronau gGmbH ist seit vielen Jahren als „selbsthilfefreundliches“ Krankenhaus zertifiziert. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Coesfeld / Kreis Borken kooperiert eng mit dem Lukas-Krankenhaus und organisiert regelmäßige Austauschtreffen und Qualitätszirkel.

Das Lukas-Krankenhaus gehört zum regionalen, evangelischen Krankenhausverbund „Valeo“, der sehr stark an der Umsetzung des Projektes in allen seinen verbundenen Krankenhäusern interessiert ist.
Infos zum Lukas-Krankenhaus und zum Valeo-Klinikverbund:
www.lukas-gronau.de
www.valeo-klinikverbund.de

Qualitätskriterien für die Zertifizierung

Die folgenden Qualitätskriterien sorgen für die Umsetzung der Selbsthilfefreundlichkeit und wurden in dem Modellprojekt „Qualitätssiegel selbsthilfefreundliches Krankenhaus“ entwickelt. Das Lukas-Krankenhaus setzt alle Kriterien um.

Qualitätskriterien Selbsthilfefreundliches Krankenhaus:

  1. Um sich über Selbsthilfe zu informieren, werden Räume, Infrastruktur und Präsentationsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt, deren Gestaltung sich an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren Angehörigen sowie Selbsthilfegruppen orientiert.
  2. Patientinnen und Patienten beziehungsweise deren Angehörige werden regelhaft und persönlich über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe informiert. Sie erhalten Informationsmaterial und werden gegebenenfalls auf Besuchsdienst und Sprechzeiten im Krankenhaus aufmerksam gemacht.
  3. Selbsthilfegruppen werden in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und treten gegenüber der Fachöffentlichkeit als Kooperationspartner auf.
  4. Das Krankenhaus hat eine/einen Selbsthilfebeauftragte/n benannt.
  5. Zwischen Selbsthilfegruppen/Selbsthilfeunterstützungsstelle und Krankenhaus findet ein regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch statt.
  6. In die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Selbsthilfe sind Selbsthilfegruppen beziehungsweise die Selbsthilfeunterstützungsstelle einbezogen.
  7. Das Krankenhaus ermöglicht Selbsthilfegruppen die Mitwirkung an Qualitätszirkeln, Ethik-Kommissionen und ähnlichem.
  8. Die Kooperation mit einer Selbsthilfegruppe und/oder Selbsthilfeunterstützungsstelle ist formal beschlossen und dokumentiert.